Qualität statt Quantität

Autor

Familienbetriebe Land und Forst

Datum

17. Mai 2021

Kategorie

Das Ziel der Biodiversitätsstrategie 30 % der EU-Landesflächen unter Schutz zu stellen und davon 1/3 – also 10% – unter strengen Schutz, erscheint nur auf den ersten Blick klar formuliert. In einer aktuellen Studie vom Thünen-Institut aus dem Jahr 2020 wird genau dies angemahnt. Denn je nachdem, wie das Ziel in der Umsetzung konkretisiert würde, könnte der tatsächliche Flächenanspruch zwischen 0 und 10 Prozent in jedem Mitgliedsland variieren.

Die Forscher sehen eine rein quantitative Festlegung eines Prozentwertes, um das Ziel die Biodiversität zu erhöhen, als kein geeignetes Kriterium. Vor allem für die Agrarlandschaften sollte nicht nur rein das Ziel der biologischen Vielfalt gesehen werden, sondern es wird eine simultane Optimierung der Agrarlandschaften im Hinblick auf alle Ansprüche (z.B. Erosionsschutz, Klimaschutz, Bewässerung, Landschaftsbild, Fahrradwegenetz) empfohlen.

Umwandlung bedeutet hier nicht zwangsläufig „Nicht-Nutzung“ im Sinne der Segregation, sondern sollte auch produktionsintegrierte Naturschutz-Maßnahmen einschließen.

Mit Bezug auf den Wald postulieren die Wissenschaftler, dass mit den gesetzlich streng geschützten Landflächen die EU-Kommission eine neue Schutzgebietskategorie eingeführt würde. Wenn Deutschland dieser Kategorie die Nationalparks und die Naturschutzgebiete zuordnet, werden damit 4,4 Prozent der Landfläche erfasst. Es ist absehbar, dass sich für die Unterschutzstellung der noch fehlenden 5,6 Prozent der Fokus überproportional stark auf die Waldflächen richten wird, da bei Siedlungs- und Landwirtschaftsflächen größere Hindernisse zu erwarten sind. Das kann die Unterschutzstellung von Wald auf bis zu 30 Prozent ansteigen lassen. Des Weiteren mahnen die Forscher auch für den Wald an, dass eine „Nicht-Nutzung“ für die biologische Vielfalt keine gute Entwicklung darstellt.

Das Biodiversitätsziel sollte nicht durch pure Nicht-Nutzung, sondern durch eine Vielfalt von Bewirtschaftungsformen verfolgt wird.

Das Thünen-Institut empfiehlt weiter, dass in die Kategorie der streng geschützten Gebiete auch die anthropogen geschaffenen Gebiete aufgenommen werden sollten, die besonders reich an Biodiversität sind. Generell ist zu erwägen, die Naturschutzgebiete als gesetzlich streng geschützte Gebiete anzuerkennen, einschließlich des kulturellen Schutzes, da auch dieser zur Diversität beiträgt. Hier geht es dann nicht vorrangig um „Nicht-Nutzung“, sondern um optimale Einflussnahme im Sinne des jeweiligen Schutzziels.

Die gesamte Studie ist hier frei verfügbar.

Quelle: Isermeyer, F., Nieberg, H., Banse, M., Bolte, A., Christoph-Schulz, I. B., de Witte, T., Dehler, M., Döring, R., Elsasser, P., Fock, H. Focken, U., Freund, F., Goti, L., Claudia Heidecke, Alexander Kempf, Gerald Koch, Gerd Kraus, Andreas Krause, Franz Kroiher, Tobias Lasner, Jan Lüdtke, Andrea Olbrich, Bernhard Osterburg, Janine Pelikan, Wolfgang Nikolaus Probst, Gerold Rahmann, Stefan Reiser, Joachim Rock, Norbert Röder, Rüter, S., Sanders, J., Stelzenmüller, V., Zimmermann, C. (2020). Auswirkungen aktueller Politikstrategien (Green Deal, Farm-to-Fork, Biodiversitätsstrategie 2030; Aktionsprogramm Insektenschutz) auf Land-und Forstwirtschaft sowie Fischerei (No. 156). Thünen Working Paper.

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