Wir schaffen Arten- und Klimaschutz nicht durch Nutzungsverbote, sondern nur, indem wir unsere land- und forstwirtschaftlichen Flächen bewirtschaften.
Hintergrund der Kampagne
Am 11. Dezember 2019 stellte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den European Green Deal vor. Ziel ist es, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen und die Ökosysteme zu schützen bzw. wiederherzustellen. Die Land- und Forstwirtschaft sind insbesondere von zwei Ansätzen betroffen, die Teil des Green Deals sind: von der Biodiversitätsstrategie und der Farm-to-Fork (F2F)-Strategie. Weder Green Deal noch die Strategien sind bindend oder entfalten unmittelbare Wirkung. Sie werden aber nun auf EU- und später auf nationaler Ebene in einzelnen Rechtsakten umgesetzt und sind damit für uns auch in diesem Stadium hochrelevant.
Die Kommission will in der EU-Biodiversitätsstrategie 30 % der Land- und 30 % der Meeresflächen aus der Nutzung nehmen, davon ein Drittel – also 10 % – vollständig sich selbst überlassen. Wir sehen nicht, dass damit mehr Klima- und Artenschutz erreicht wird.
Wir schaffen Artenvielfalt nicht durch Nutzungsverbote, sondern nur, indem wir unsere land- und forstwirtschaftlichen Flächen bewirtschaften.
Die EU-Kommission hat uns mitgeteilt, was sie unter „strengem Schutz“ versteht: „Die streng geschützten Gebiete werden in der Regel ohne Eingriffe bewirtschaftet, sodass natürliche Prozesse ohne menschliche Einwirkung ablaufen können. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Flächen nicht betreten werden dürfen. So können weiterhin regulierte Freizeitaktivitäten stattfinden, wie etwa nachhaltiger Tourismus, und andere Tätigkeiten, etwa zur Eindämmung des Brandrisikos oder zur Bekämpfung der Schweinepest, genehmigt werden.“
Noch deutlicher wird eine Expertengruppe der EU-Kommission (NADEG), die Empfehlungen zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie erarbeitet: „Extractive activities, such as mining, fishing, hunting or forestry, are not compatible with this level of protection.“ Damit wird klar, dass Flächen unter „strengem Schutz“ faktisch aus der Bewirtschaftung genommen werden sollen und eine faktische Stilllegung droht. Das Thünen-Institut geht davon aus, dass dies überwiegend Waldflächen sein werden.
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