UNSER
GREEN
DEAL
Mit dem europäischen Green Deal wollen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten Wirtschaft schaffen. Wichtiges Standbein des Green Deals, die Biodiversitätsstrategie, durch sie werden weitreichende Eingriffe in unsere Kulturlandschaft mit negativen Effekten für Natur und Mensch verhandelt. So sieht die EU-Biodiversitätsstrategie unter anderem vor, 10 Prozent der Land- und Meeresflächen Europas sich selbst zu überlassen. Auf diesen Flächen soll jegliche Landnutzung – einschließlich Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei verboten werden. Wir unterstützen die ambitionierten Ziele der EU-Kommission im Green Deal für den Klima- und Artenschutz. Stilllegungen von Flächen sind dafür allerdings der falsche Ansatz, denn ohne eine nachhaltige Bewirtschaftung sind die Umwelt- und Klimaziele nicht zu erreichen. Wir fordern deshalb nachdrücklich, auf pauschale Nutzungsverbote zu verzichten.
Finger weg vom Bundeswaldgesetz!
Wir unterstützen die Ziele der EU-Kommission im Green Deal für den Klima- und Artenschutz. Faktische Stilllegungen von Flächen, lähmende Bürokratie und praxisferne, restriktive Vorgaben in der Land- und Forstwirtschaft sind dafür allerdings nicht zielführend. Ohne eine nachhaltige, vitale Bewirtschaftung sind die Umwelt- und Klimaziele nicht zu erreichen. Das gilt für die politischen Prozesse in Brüssel ebenso wie in Berlin.
Die Initiative der Bundesregierung zur Novellierung des seit 1975 bestehenden und bewährten Bundeswaldgesetzes geht deshalb in die falsche Richtung. Sie schränkt den Freiraum und die Flexibilität der privaten Waldwirtschaft zu Lasten einer nachhaltigen Nutzung massiv ein. Weitreichende Konsequenzen für die oftmals seit Generationen bestehenden Betriebe, die Versorgung mit der Ressource Holz, den Klimaschutz und die Artenvielfalt wären die Folge.
Unter dem Motto „Finger weg vom Bundeswaldgesetz!“ haben wir eine Kampagne aufgesetzt, die sich für eine Beibehaltung der funktionierenden Gesetzgebung ausspricht und gegen die drohende Überregulierung einsetzt. Alles über unsere Kampagne hier:
Nachhaltigkeit statt Nutzungsverbote
Wir unterstützen die ambitionierten Ziele der EU-Kommission im Green Deal für den Klima- und Artenschutz. Stilllegungen von Flächen sind dafür allerdings der falsche Ansatz, denn ohne eine nachhaltige Bewirtschaftung sind die Umwelt- und Klimaziele nicht zu erreichen. Wir fordern deshalb nachdrücklich, auf pauschale Nutzungsverbote zu verzichten.
Das gilt auch für den Entwurf der EU-Kommission zur Sustainable Use Regulation (SUR). Die Pläne zur pauschalen Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutz bewegen sie im Kontext der Nutzungsverbote und bedeuten einen massiven Eingriff in die Landwirtschaft mit weitreichenden Folgen für die oftmals seit Generationen bestehenden Betriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher.
Unter dem Motto „Pflanzen schützen. Zukunft sichern.“ haben wir eine Kampagne aufgelegt, die sich gegen pauschale Regulierung und für einen innovativen und individuell angepassten Einsatz von Pflanzenschutz einsetzt. Alles über unsere Kampagne hier:
Unser Green Deal
Ohne nachhaltige Bewirtschaftung kein effektiver Klimaschutz
Nutzungsverbote führen zu umweltbelastenden Verlagerungseffekten
Nutzung trägt zum Schutz heimischer und bedrohter Arten bei
Bewirtschaftung sorgt für den Erhalt der Biodiversität
Nutzungsverbote schwächen ländlichen Raum und Gemeinschaften
Ohne Nachhaltige Bewirtschaftung kein effektiver Klimaschutz!
Die Land- und Forstwirtschaft leistet einem wesentlichen Beitrag zur langfristigen Bindung von CO2. Der Wald ist dabei unser größter Klimaschützer. Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern bindet Kohlenstoff und ersetzt darüber hinaus klimaschädliche Rohstoffe und Materialien. Ein ungenutzter Wald hingegen befindet sich langfristig im geschlossenen Kreislauf und bindet kein zusätzliches Kohlendioxid. Laut wissenschaftlichen Berechnungen verliert ein ungenutzter Wald rund 4 Tonnen CO2 je Hektar an Speicherleistung und damit 50% des jährlichen CO2-Ausstoßes eines Menschen. Nutzungsverbote konterkarieren den notwendigen Klimaschutz!
Nutzungsverbote führen zu umweltbelastenden Verlagerungseffekten!
Wenn unsere Forst- und Landwirte weniger Nahrungs- und Futtermittel sowie nachwachsende Rohstoffe erzeugen können, führt das zu Verlagerungseffekten in andere Teile der Welt. Weniger Holzwirtschaft in Deutschland führt beispielsweise dazu, dass der Rohstoff hierzulande knapper und mehr Rohstoff aus anderen Ländern importiert wird. Mit Blick auf weite Transportwege und deutlich niedrigere Standards vor Ort kommt es zu negativen Effekten für die Umwelt. Das Thünen-Institut stellt dazu fest, dass dies zu einer stärkeren Gefährdung bedrohter Arten, zu einer Reduktion intakter Waldflächen und verstärkter Nettoentwaldung vor allem in Drittstaaten führen würde.
Nutzung trägt zum Schutz heimischer und bedrohter Arten bei!
Eine nachhaltige Flächennutzung beeinträchtigt die Schutzziele nicht, sondern kann sie sogar befördern. Lerchenfenster als Brutplätze für Vögel oder das Anlegen von Hecken sind nur einige Beispiele eines kooperativen Naturschutzes in der Land- und Forstwirtschaft. Die Jagd leistet daneben einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt des ökologischen Gleichgewichts, zur Vorbeugung einer Vegetationsverarmung durch Bestandregulierung und zum Schutz heimischer Arten. Die Freizeitfischerei nimmt flächendeckend eine aktive Rolle bei Erhalt und Wiederansiedlung bedrohter Fischarten wahr. Heimische Tiere und Pflanzen brauchen unsere Kulturlandschaft als Lebensraum.
Bewirtschaftung sorgt für den Erhalt der Biodiversität!
Aktuelle Studien zeigen, dass die Artenvielfalt in einem Wirtschaftswald nicht geringer ist als in einem sich selbst überlassenen Wald. In Deutschland sind keine Arten bekannt, die nur in geschützten Wäldern vorkommen. Die Bewirtschaftung schafft neue Lebensräume, etwa durch den größeren Lichteinfall. Ein Beispiel dafür ist der Frauenschuh, eine bedrohte Pflanze, die vorwiegend in bewirtschafteten Wäldern vorkommt und ohne diesen Lebensraum verschwindet. Auch in der Landwirtschaft entstehen wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Durch die Einrichtung von Blühstreifen finden Bienen, Schmetterlinge oder Hase Rückzugsorte. Außerdem regen die Pflanzungen das Bodenleben an. Biodiversität lebt von nachhaltiger Bewirtschaftung.
Nutzungsverbote schwächen ländlichen Raum und Gemeinschaften!
Die EU-Biodiversitätsstrategie erklärt, dass „die EU bei all ihren Maßnahmen die Verbindungen zwischen dem Schutz der biologischen Vielfalt und den Menschenrechten (…) und lokaler Gemeinschaften stärken“ wird. Nutzungsverbote stehen dem entgegen. Denn Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Jagd und Fischerei werden seit Generationen von Menschen ausgeübt, die in ihren lokalen Gemeinschaften verankert sind und deren wirtschaftliche Grundlage durch Nutzungsverbote in Frage gestellt werden. Wenn auf 10 Prozent der Landfläche Deutschlands wirtschaftliche Tätigkeiten nicht mehr zulässig sein soll, ist dies eine faktische Enteignung. Betroffen sind die Menschen, die seit Generationen in ihrer Heimat verankert sind, die regionale Wertschöpfung sichern und das Land dabei verantwortungsvoll bewirtschaften und erhalten.